AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Söldner Consult GmbH
Stand November 2025
Präambel
Die Söldner Consult GmbH (im Folgenden „Söldner“ ist ein familienbewusstes, inhabergeführtes und unabhängiges IT-Unternehmen. Wir verstehen uns als moderne IT-Spezialisten mit den Schwerpunkten Beratung und Training in den Bereichen Cloud Computing und IT-Security und unseren Fokustechnologien VMware, Google und Microsoft. Wir unterstützen unsere Kunden beim Einführen von Private-, Public- sowie Hybrid-Cloud – Lösungen. Dabei umfasst unser Dienstleistungs-Portfolio nicht nur die Konzeption von Cloud Umgebungen, sondern auch die Umsetzung von DevOps-Strategien und IT Security-Konzepten oder das Automatisieren von IT-Prozessen, sowie das Design und die Umsetzung von AI-Lösungen.
Kapitel A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bildet den Rechtsrahmen für die Lieferung und die Erbringung aller Leistungen.
Ergänzend gelten bei weiteren Leistungen, wie Lizenz- bzw. Softwarekäufen, Dienstleistungen und Services, der Installation und Inbetriebnahme sowie für Schulungen und Training die jeweiligen nachfolgenden Besondere Vertragsbedingungen.
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sämtliche Regelungen dieser AGB der Söldner enthalten die zwischen dem Kunden und Söldner ausschließlich geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die Bedingungen unter Abschnitt A gelten für alle Leistungen von Söldner.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen werden sollte. Selbst wenn der Kunde auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Soweit auf die Leistung unsere gesonderten Bedingungen Anwendung finden, gehen diese den allgemeinen AGB vor.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(2) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
(3) Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen (z.B. bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden).
(4) Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§4 Mängelansprüche des Kunden
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen von Dritten übernehmen wir insoweit keine Haftung.
(4) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen.
§5 Leistungen und Änderungen der Leistung
Der Leistungs- und Funktionsumfang der Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Wir sind berechtigt, vertraglich vereinbarte
Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und
- gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung erforderlich machen oder
- die Leistungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder
- der wirtschaftliche Aufwand zur Beibehaltung der Leistung außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht oder
- Söldner ein anderes berechtigtes Interesse zur Änderung der Leistung hat
Änderungen der Leistung sind dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitzuteilen.
§ 6 Erbringung der Leistung durch Dritte
Wir sind berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit hierbei der Dritte weiterer Auftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinne ist, hat der Kunde die vereinbarten Rechte gemäß gesondertem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ist bis zur endgültigen Bezahlung ausgeschlossen.
§8 Haftung
(1) Die Haftung von Söldner für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Garantien, Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Söldner nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von Söldner besteht nicht.
(5) Wenn und soweit die Haftung der Söldner ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Söldner.
§9 Datensicherung
Außer im Fall von Leistungen, die ausdrücklich auch die Sicherung von Daten beinhalten, haftet Söldner nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens täglich in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von Söldner für den Verlust von Daten wird darüber hinaus außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
§10 Höhere Gewalt
Ist die Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Fristen und Termine bei der Leistung auf höhere Gewalt (zum Beispiel: Naturkatastrophen, Anschläge, Streik, Aussperrung oder Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten etc.) zurückzuführen oder hat der Vertragspartner eine solche Verzögerung durch Umstände, die in seiner Sphäre liegen, zu vertreten, kann Söldner seine Leistungserbringung für den Zeitraum der Störung unterbrechen oder aussetzen. Söldner gerät hierdurch nicht in Verzug. In jedem Fall verlängern sich aber die Leistungspflichten um die störungs- bzw. unterbrechungsbedingten Zeiten zuzüglich einer angemessenen Wideraufnahmezeit. Als höhere Gewalt im o.a. Sinne gelten auch Computerviren, sonstige IT-Schadprogramme oder Angriffe auf EDV-Systeme, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
§11 Verjährung
(1) Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Erbringung der Leistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§12 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und Abwerbeverbot
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und sonstigen Daten, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden, vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke zu verwenden. Söldner ist berechtigt, die Lizenzprogramme mit Schutzeinrichtungen gegen missbräuchliche Nutzung zu versehen.
Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit die nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder eine Partei durch Gesetz oder behördliche Anordnung dazu verpflichtet ist.
(2) Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch ihre jeweils durch diese Geheimhaltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien zur Erbringung ihrer Leistungspflichten sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf Wusch schriftlich nachweisen und sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich für die Laufzeit des Projektes und darüber hinaus für 12 Monate nach Kündigung oder Fertigstellung, keine Mitarbeiter von Söldner abzuwerben, die an der Bereitstellung der Leistung beteiligt sind.
§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Nürnberg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
(3) Söldner ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken
B. Besonderer Teil für IT-Training
§1 Bedingungen zur Buchung
- Die Buchung eines Trainings jeglicher Art kann per E-Mail oder über unsere Website erfolgen.
- Die jeweils aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen sind einzuhalten. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer des Vertragspartners die in der dem Vertragsschluss zugrundliegenden Trainingsbeschreibung unter dem Punkt „Voraussetzungen“ aufgeführten Kenntnisse besitzt. Die Trainingsbeschreibungen und Voraussetzungen sind auf unserer Website abrufbar.
- Wir erbringen die IT-Trainings als Dienstvertrag, außer ein Erfolg ist ausdrücklich vertraglich geschuldet.
§2 Stornierungen durch den Vertragspartner
- Eine Stornierung des Vertrages ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen möglich.
Es fallen Stornierungskosten an wie folgt:
- Stornierung bis 15 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: keine Stornogebühr
- Stornierung bis 10 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: 50 % der Kursgebühren
- Stornierung ab 5 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: 100 % der Kursgebühren
Als Trainingsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem wir das Training erbringen.
Soweit der Vertragspartner nach Stornierung mindestens 50 % des Preises bezahlen muss, ist er berechtigt, die Trainingsunterlagen zu den von ihm gebuchten Trainings nach Wahl von Söldner als PDF oder als Buch zu verlangen, soweit diese im Trainingspreis enthalten sind.
Stornierungen durch den Vertragspartner müssen mindestens in Textform an
übermittelt werden.
§3 Ausschluss einer Stornierung
Bei Inhouse-Seminaren, bei denen der Trainingsinhalt individuell nach Vorgaben des Vertragspartners gestaltet wurde oder für eine geschlossene Teilnehmergruppe des Vertragspartners durchgeführt wird gelten die oben genannten Regelungen zur Stornierung nicht. Stornierungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, sind hier nach Vertragsschluss nicht mehr möglich.
§4 Umbuchungen durch den Vertragspartner
Umbuchungen seitens des Kunden für verbindlich festgelegte Trainings gelten als Stornierung. Es gelten unsere Stornierungsbedingungen entsprechend.
§5 Stornierung oder Verschiebung durch Söldner Consult
Wir behalten uns das Recht vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens fünf Arbeitstage vor Trainingsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf die vereinbarte Trainingsvergütung.
Bei Verschiebung des Termins durch uns hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§6 Ersatz eines Trainers
Söldner Consult behält sich das Recht vor, einen geeigneten Ersatztrainer bereitzustellen, sofern ein bestimmter Trainer nicht vertraglich zugesichert ist.
Sofern das Training wegen Ausfall eines Trainers durch Söldner abgesagt wird, wird der Vertragspartner unverzüglich informiert und die bereits geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.
Im Falle einer Trainingsabsage durch uns aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände beschränken sich die Ansprüche der Vertragspartner auf die Rückerstattung der Kursgebühren. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
§7 Urheberrechte
Der Vertragspartner erhält das Recht die Schulungsunterlagen zum Zwecke der eigenen Weiterbildung zu nutzen.
Alle Rechte, einschließlich der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen davon, bleiben vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form reproduziert oder elektronisch verarbeitet, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
Das Aufzeichnen oder Abfilmen von Schulungen oder Teilen hiervon ist untersagt.
§8 Qualitätssicherung
Sollte der Teilnehmer des Vertragspartners feststellen, dass die Qualität des Trainings oder des Trainers nicht seinen persönlichen Erwartungen entspricht, kann der Teilnehmer konkrete Qualitätsmängel bei einem Mitarbeiter von Söldner Consult melden.
§9 Zugriff auf Vertragspartnersysteme
Wenn der Vertragspartner Söldner Consult den Zugriff auf seine Informationssysteme über eine Fernverbindung oder auf andere Weise genehmigt, dürfen keine Daten bereitgestellt werden, die geheime oder rechtlich geschützte Informationen Dritter enthalten. Der Vertragspartner wird geeignete Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung von Systemen ergreifen um eine Veränderung oder Löschung von Daten zu verhindern.
§10 Bedingungen für die Überlassung eines Trainers
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für das Training erforderlichen technischen Voraussetzungen und Schulungsumgebungen, etwa Virtual Labs bereitzustellen, sofern dies nicht abweichend vereinbart wurde.
§11 Stornierungsbedingungen für Trainerüberlassung
Für die Trainerüberlassung gelten die unter § 2 ff. aufgeführten Regelungen der Geschäftsbedingungen (besonderer Teil) Stornierungsbedingungen.
